Eine Haftpflichtversicherung muss jedes Auto haben, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen. Viele Fahrzeugbesitzer ergänzen diesen Vertrag um eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, die Schäden am eigenen Pkw durch bestimmte äußere Ereignisse wie Brand, Hagel, Hochwasser, Unfall und Vandalismus deckt. Betriebsschäden sind hier aber nicht versichert, allenfalls damit zusammenhängende Schutzbriefleistungen wie Abschleppkosten und Hotelübernachtungen. Eine Kfz-Reparaturkostenversicherung ergänzt das Versicherungspaket rund um das Auto und ist vor allem für Gebrauchtwagen interessant.
Solange bei einem Neuwagen die gesetzliche Gewährleistungsfrist oder eine erweiterte Garantie des Herstellers läuft, sind Sie vor hohen Werkstattrechnungen sicher. Auch für Gebrauchtwagen vom Händler gibt es – mehr oder weniger eingeschränkte – Garantiezusagen. Die Kfz-Reparaturkostenversicherung knüpft an die Gewährleistung bzw. Garantie an und erweitert sie zeitlich. Sie wird für Neuwagen häufig über den Händler oder Hersteller vermittelt. Es gibt aber bei verschiedenen Anbietern auch die Möglichkeit, Gebrauchtwagen zu versichern. Dafür gelten manchmal Annahmerichtlinien, zum Beispiel ein Höchstalter von zehn Jahren oder eine Laufleistung bis 200.000 Kilometer. Achten Sie beim Preis-Leistungs-Vergleich auf eine mögliche Entschädigungsgrenze pro Jahr und auf Selbstbeteiligungen pro Schadenfall, die in manchen Verträgen vereinbart sind.
Versichert sind üblicherweise Reparaturkosten (Ersatzteile und Arbeitslohn) an allen elektronischen und mechanischen Bauteilen des Fahrzeugs. Ausgeschlossen sind turnusmäßige Inspektionen und Wartungen, Verschleißteile und solche Teile, die nach Angaben des Herstellers regelmäßig ersetzt werden müssen. Das sind zum Beispiel Reifen, Bremsbeläge, Motoröl und Scheibenwischergummis. Auch Karosserieschäden, insbesondere durch Unfälle, sind nicht Gegenstand der Reparaturkostenversicherung, weil sie über die Kasko-Versicherung des Kfz gedeckt werden können. Ist die Versicherung an das Fahrzeug gebunden, kann ein Käufer sie später übernehmen. Das gibt ihm Sicherheit vor bösen Überraschungen, falls vorher nicht erkannte Mängel auftreten. Der Verkäufer, der den Versicherungsbeitrag für das laufende Jahr schon gezahlt hat, gibt faktisch eine Garantie ab, und das wirkt sich positiv auf den zu erzielenden Verkaufserlös aus.